AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
Damori UG (haftungsbeschränkt)
für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
Stand: Juni 2026

Anbieter
Damori UG (haftungsbeschränkt)
Mörikeweg 21, 71364 Winnenden, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 795405
Geschäftsführer: David Tenné, Morice Ziegler
USt-IdNr.: DE369631190
E-Mail: info@damori-b2b.com


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebotsannahmen, Verkäufe und Lieferungen von DAMORI. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB erfolgt über diese Bedingungen nicht.

1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen; sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DAMORI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn DAMORI in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.


§ 2 Angebote, Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote sowie die Darstellung der Waren in Katalogen, Preislisten und im Online-Shop von DAMORI sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots dar.

2.2 Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von DAMORI (schriftlich oder per E-Mail) oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Stellt DAMORI eine Rechnung, gilt diese als Auftragsbestätigung.

2.3 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Erklärungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages oder der Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DAMORI.

2.4 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in Katalogen, Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen sind für DAMORI nicht bindend und dürfen berichtigt werden, ohne dass dem Käufer hieraus Ansprüche entstehen.

2.5 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen, Gewicht und Farbe. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen, insbesondere geringfügige Farb- und Maßabweichungen, gelten als vertragsgemäß, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, andernfalls die am Tag des Vertragsschlusses gültige Preisliste bzw. das gültige Angebot von DAMORI. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Käufer ausschließlich in vollen Verpackungseinheiten (vollen Exportkartons) bestellen. Mengenstaffeln und Konditionen richten sich nach der gültigen Preisliste bzw. dem Angebot.

3.3 Versand- und Frachtkosten werden gesondert ausgewiesen und sind, soweit nicht abweichend vereinbart, vom Käufer zu tragen. DAMORI kann eine Lieferung „frei Haus" ab einem bestimmten Netto-Bestellwert gewähren; die jeweils gültige Schwelle ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Preisliste.

3.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung mehr als zwei Monate, ist DAMORI berechtigt, durch Mitteilung an den Käufer vor Auslieferung den Preis angemessen anzupassen, um nachgewiesene, außerhalb des Einflussbereichs von DAMORI liegende Kostensteigerungen weiterzugeben (insbesondere Wechselkurs- oder Zollsatzänderungen sowie Erhöhungen der Bezugs- oder Frachtkosten um mehr als 10 %).

3.5 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen durch Banküberweisung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vorbehaltlose Eingang auf dem Konto von DAMORI.

3.6 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB); daneben kann DAMORI eine Pauschale von 40 EUR sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden, einschließlich Kosten der Rechtsverfolgung, verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3.7 Werden DAMORI nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich in Frage stellen (insbesondere Zahlungsverzug gegenüber DAMORI oder anderen Lieferanten), ist DAMORI berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten.

3.8 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Lieferung, Liefermengen, Lieferfristen

4.1 Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind; sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von DAMORI ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen sind sie unverbindliche Circa-Angaben.

4.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen, nach Vertragsschluss eingetretenen und von DAMORI nicht zu vertretenden Hindernissen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Transport- oder Lieferkettenstörungen, Verzug von Vorlieferanten). Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten von DAMORI eintreten.


§ 5 Versand, Gefahrübergang

5.1 Versandweg, Versandmittel und Verpackung bleiben, soweit nicht abweichend vereinbart, der Wahl von DAMORI überlassen.

5.2 Es handelt sich um einen Versendungskauf. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB). Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, geht die Gefahr im Zeitpunkt des Verzugs über.

5.3 Wird die Ware durch den Frachtführer beschädigt oder unvollständig übergeben, hat der Käufer dies unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und DAMORI zu informieren.


§ 6 Stornierung und Rücknahme

6.1 Die Aufhebung eines wirksam geschlossenen Vertrages sowie die Rücknahme bereits gelieferter, mangelfreier Ware bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen DAMORI und dem Käufer.

6.2 Storniert der Käufer einen bereits erfassten Auftrag, ist DAMORI berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DAMORI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; DAMORI bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.3 Ein Anspruch des Käufers auf Rücknahme oder Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht. Nimmt DAMORI im Einzelfall dennoch mangelfreie Ware zurück oder erteilt eine Gutschrift, erfolgt dies freiwillig aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von DAMORI aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum von DAMORI (Vorbehaltsware).

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

7.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des mit DAMORI vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherheit an DAMORI ab; DAMORI nimmt diese Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

7.4 Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei begründeten Zweifeln an seiner Zahlungsfähigkeit ist DAMORI berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn DAMORI dies ausdrücklich erklärt.

7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der für DAMORI bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt DAMORI auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

7.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von DAMORI hinzuweisen und DAMORI unverzüglich zu benachrichtigen.


§ 8 Gewährleistung, Mängelrügen

8.1 Für Mängel der Ware leistet DAMORI Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

8.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, sowie versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt.

8.3 Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängeln leistet DAMORI nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie verweigert, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9.

8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, §§ 445a, 445b BGB oder § 478 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, sowie nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

8.5 Rückgriffsansprüche des Käufers gegen DAMORI nach §§ 445a, 445b, 478 BGB bestehen nur, soweit und solange der Käufer von seinem Abnehmer aufgrund eines berechtigten gesetzlichen Mängelanspruchs in Anspruch genommen wurde, nur im gesetzlich zwingenden Umfang und nur, wenn der Käufer seinen eigenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) gegenüber DAMORI nachgekommen ist. Für ohne vorherige Abstimmung mit DAMORI gewährte Kulanzregelungen des Käufers gegenüber seinen Abnehmern besteht kein Rückgriff.

8.6 Übt ein Verbraucher gegenüber dem Käufer ein gesetzliches oder freiwillig eingeräumtes Widerrufs- oder Rückgaberecht aus oder nimmt der Käufer Ware ohne das Vorliegen eines Mangels zurück, so begründet dies keine Ansprüche des Käufers gegen DAMORI. Das Risiko verbraucherrechtlicher Widerrufe sowie freiwilliger Rücknahmen im Verhältnis des Käufers zu seinen Abnehmern trägt allein der Käufer.


§ 9 Haftungsbegrenzung

9.1 DAMORI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von DAMORI beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, im Rahmen einer übernommenen Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut) ist die Haftung von DAMORI auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung von DAMORI ausgeschlossen.

9.4 Soweit die Haftung von DAMORI ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DAMORI.


§ 10 Vertraulichkeit

Angebote, Preislisten und individuelle Konditionen von DAMORI sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung von DAMORI nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Pflicht begründet keine Beschränkung der Preisgestaltung des Käufers beim Weiterverkauf.


§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser Bedingungen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen DAMORI und dem Käufer ist der Sitz von DAMORI (Stuttgart), sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DAMORI ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.